E-Rechnung
leicht erklärt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Als Steuerkanzlei möchten wir unsere Mandanten frühzeitig über diese wichtige Änderung informieren und ihnen bei der Umstellung helfen.
Ab 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Bis 2028 müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden. Papierrechnungen verlieren ihre Gültigkeit im B2B-Bereich.
Die E-Rechnung bietet erhebliche Vorteile: Sie spart Kosten durch Automatisierung, beschleunigt Zahlungseingänge und verbessert die Liquidität. Zudem reduziert sie Fehler, erhöht die Rechtssicherheit und trägt zum Umweltschutz bei. Insgesamt steigert die E-Rechnung die Effizienz, modernisiert Prozesse und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter.
Als Ihre Steuerkanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einführung der E-Rechnung. Wir beraten Sie individuell zur optimalen E-Rechnungs-Strategie für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Auswahl sowie Implementierung geeigneter Software. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet Ihrem Unternehmen die Chance, Prozesse zu optimieren und sich zukunftssicher aufzustellen. Nutzen Sie unsere Expertise, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten.