E-Rechnung
leicht erklärt.

Wir beraten bei der Umstellung

Beratung für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Als Steuerkanzlei möchten wir unsere Mandanten frühzeitig über diese wichtige Änderung informieren und ihnen bei der Umstellung helfen.

Was bedeutet das für Sie?

Ab 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Bis 2028 müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden. Papierrechnungen verlieren ihre Gültigkeit im B2B-Bereich.

Fakten rund um die E-Rechnung

Die E-Rechnung bietet erhebliche Vorteile: Sie spart Kosten durch Automatisierung, beschleunigt Zahlungseingänge und verbessert die Liquidität. Zudem reduziert sie Fehler, erhöht die Rechtssicherheit und trägt zum Umweltschutz bei. Insgesamt steigert die E-Rechnung die Effizienz, modernisiert Prozesse und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter.

  1. Gesetzliche Regelungen

Unser Angebot für Sie

Als Ihre Steuerkanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einführung der E-Rechnung. Wir beraten Sie individuell zur optimalen E-Rechnungs-Strategie für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Auswahl sowie Implementierung geeigneter Software. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet Ihrem Unternehmen die Chance, Prozesse zu optimieren und sich zukunftssicher aufzustellen. Nutzen Sie unsere Expertise, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten.